EMPFEHLUNG - Sichern Sie sich Zulagen, Steuervorteile und Renditen!
Einfach unverbindlich über den Testsieger, die DWS Riester Rente Premium informieren.
Steuerliche Förderung der Riester Rente
Die staatlich geförderte Altersvorsorge - auch als Riester Rente bekannt - wird sowohl durch Zulagen als auch steuerlich gefördert.
Die steuerliche Förderung der Riester Rente ist besonders für die Riester Sparer interessant, welche nur geringe Ansprüche auf staatliche Zulagen haben. Das ist in der Regel der Fall, wenn beispielsweise Alleinstehende ohne Kinder Riestern.
Die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug ist aber gerade auch für Sparer mit attraktivem Einkommen eine interessante Möglichkeit Steuern zu sparen.
So können Ihm Rahmen des eigenständigen Sonderausgabenabzugs für die Riester Rente bis zu 2.100 Euro p.a. steuerlich geltend gemacht werden.
So funktioniert die steuerliche Förderung der Riester Rente
Ihre Altersvorsorgebeiträge zur Riester Rente können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro p.a. steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufwendungen für Riester senken also direkt die Steuerlast, es ergibt sich eine zusätzliche staatliche Förderung.
Allerdings kommt es nur dann zu einer Steuerersparnis, wenn die zu erwartende Steuererstattung Ihren Zulagenanspruch übersteigt. Die Zulagen werden unabhängig davon gewährt, der Vorgang an sich wird als automatische Günstigerprüfung seitens des Finanzamt bezeichnet.
In der Praxis ergibt sich bei Alleinstehenden jedoch bereits mit moderatem Einkommen eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis.
Am Beispiel:
Ein Alleinstehender mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen in 2010 zahlt für 2011 monatlich jweils 162,17 Euro Eigenbeitrag in seine Riester Rente ein.
Dieser Beitrag ergibt sich aus dem jährlichen Höchstbeitrag von 2.100 Euro p.a., abzüglich des Anspruchs auf 154 Euro Grundzulage. (2.100-154=1.946 und 1946:12=162,17).
Für die 1.946 Euro Eigenbeitrag in 2011 erhält der Sparer nun erstmal 154 Euro Grundzulage.
Es ergibt sich aber eine zusätzliche, den Zulagenanspruch übersteigende Steuerersparnis in Höhe von 475 Euro. Diese wird vom Finanzamt festgestellt, wenn Sie Ihre Beiträge zur Riester Rente in Ihrer Steuererklärung entsprechend angeben.
Die gesamte Förderung beträgt also nicht nur 154 Euro Grundzulage, sondern 154 Euro Zulage + 475 Euro Steuererstattung. Das summiert sich auf eine Gesamtförderung von 629 Euro und entspricht einer Förderquote von 43 %.
.Nachgelagerte Besteuerung bei der Riester Rente
Der Riester Förderung während der Ansparphase, steht die nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlung in der Auszahlungsphase gegenüber. Das gilt generell: Die Riester Rente muss im Alter zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Das hört sich aber tragischer an, als es meist ist. Erst ab 2040 sind Renten vollständig steuerpflichtig. Zudem liegt der persönliche Steuersatz im Alter auch bei vollständiger Besteuerung in der Regel deutlich unter dem während des Erwerbslebens. Häufig ergibt sich also sogar ein Vorteil durch den Aufschub, wenn man während der Ansparphase von der Riester Förderung profitieren kann.
Klingt kompliziert, kann man aber relativ leicht zu Zwecken der Verständlichkeit vereinfachen. Wenn Sie beispielsweise 100 Euro selbst aufwenden und dafür 30 Euro Zulagen und Steuerersparnis bekommen, sind ja erstmal 130 statt 100 Euro auf Ihrem Vertrag. Wenn Sie davon später aber nur 13 Euro versteuern müssen, haben Sie einen Gewinn erzielt.
Zudem erzielen die 130 Euro ja Zinsen oder Rendite, aus 130 könnten so zum Beispiel 200 Euro werden, von denen aber nur 20 Euro an Steuern abzuführen wären.
Speziell bei Riester Fondssparplänen sollte man zudem nicht vergessen, dass keine Abgeltungssteuer anfällt. Riester Fondssparpläne sind daher ein probates Mittel die Abgeltungssteuer zu vermeiden. Man kann sogar mit ungeförderten Riester Fondssparplänen die Abgeltungssteuer umgehen.
Förderungen und Förderquote richtig berechnen
Die Förderquote wird auf Basis des effektiven Eigenbeitrags korrekt berechnet. Der effektive Eigenbeitrag ist wiederum der Betrag, den Sie abzüglich der Steuererstattung tatsächlich aus dem eigenen Geldbeutel aufwenden müssen.
Im oben genannten Beispiel liegt der jährliche Nettoaufwand (oder effektive jährliche Eigenbeitrag) bei 1.471 Euro. Sprich von den 1.946 Euro rechnerischem Eigenbeitrag, wird die Steuererstattung in Höhe von 475 Euro abgezogen.
Für 1.471 Euro aus Ihrer eigenen Brieftasche erhalten Sie insgesamt 629 Euro Förderung. Diese 629 Euro Förderung entsprechen wiederum einer Förderquote von 43 % in Relation zu Ihrem effektiven Eigenbeitrag.
Ihren Förderanspruch und die mögliche Steuerersparnis können Sie bequem mit einem Riester Rechner berechnen. Doch Vorsicht, es gibt viele unterschiedliche Riester Rechner im Netz, nicht jeder rechnet korrekt.
