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Kinderzulage - Zulagen für kindergeldberechtigte Kinder
Die Kinderzulage ist ebenfalls ein Teil der Altersvorsorgezulage. Kinderzulage erhalten die Eltern, wenn Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei der Kinderzulage wird zwischen Kindern die vor und Kindern die ab 2008 geboren wurden unterschieden.
So gibt es 185 Euro Kinderzulage für Kinder mit Geburtsdatum bis 31.12.2007 und eben 300 Euro Kinderzulage für alle danach geborenen Kinder.
Die vollen Zulagen erhalten Sie genau wie bei der Grundzulage nur dann, wenn Sie den erforderlichen Eigenbeitrag gemessen an Ihrem Vorjahresbrutto in die Riester Rente einbezahlt haben. Wenn Sie weniger einzahlen, wird die Zulage prozentual gekürzt, aber auch das ist nicht weiter tragisch.
| Altersvorsorgezulage (Riester Förderung) seit 2008 | |||
|---|---|---|---|
| Grundzulage | Kinderzulage |
Berufseinsteigerbonus | |
| Höhe der Förderung |
154 Euro |
185 / 300 Euro |
200 Euro |
| notwendige Sparleistung |
4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro) abzgl. Zulagenanspruch | ||
So werden die Zulagen berechnet
Um den vollen Zulagenanspruch auszuschöpfen, müssen Sie 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (idR das Bruttoeinkommen) abzüglich Ihres Zulagenanspruchs aufwenden.
An einem Beispiel:
Sie haben in 2010 beispielsweise 30.000 Euro Brutto verdient. Für 2011 müssen Sie nun 1200 Euro (4% von 30.000) abzüglich des Zulagenanspruchs aufwenden, um die volle Förderung zu bekommen.
Wenn Sie nun Anspruch auf Grundzulage plus einmal Kinderzulage in Höhe von 185 Euro und einmal Kinderzulage in Höhe von 300 Euro haben, sind das besagte 1.200 Euro abzüglich 154, 185 und 300 Euro Zulagenanspruch. Das wären dann 1.200 - 639 Euro jährlicher Eigenbeitrag für 2011 (561 Euro). Oder auf den Monat umgelegt: 46,75 Euro Sparrate
Mehr zum Thema : Zulagen berechnen
Dauerzulagenantrag - Kinderzulage beantragen
Die Kinderzulage beantragen Sie genau wie die Grundzulage oder auch Berufseinsteigerbonus bei der zentralen Stellen für Altersvorsorgevermögen, kurz ZFA.
In der Praxis bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, die Zulagen jährlich automatisch für Sie zu beantragen. Diese Vollmacht nennt sich Dauerzulagenantrag.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie in der Regel bereits bei Abschluss Ihrer Riester Rente von Ihrem Anbieter. Sollte das einmal nicht der Fall sein, fragen Sie doch einfach beim Anbieter nach oder schauen Sie online auf dessen Internetseite, meist findet sich auch dort ein entsprechendes Formular.
Mehr zum Thema : Dauerzulagenantrag
Kinderzulage und Änderung des Förderstatus auf unmittelbar
Die Riester Rente ist manchmal leider ein wenig kompliziert, der ein oder andere Fallstrick lauert.
Wenn Sie als Frau bisher beispielsweise mittelbar Förderberechtigt waren, änderte sich dieses mit der Geburt eines Kindes. Sie werden dann zum unmittelbar Förderberechtigten.
Das ist insofern relevant, als das Sie als unmittelbar Förderberechtigter selbst einen Eigenbeitrag für Ihre Riester Rente zahlen müssen. Das war wiederum bei mittelbar Förderberechtigten bisher nicht der Fall.
2012 ändert sich dieses aber grundlegend, von da an muss jeder - egal ob mittelbar oder unmittelbar - wenigstens 60 Euro p.a. in den eigenen Riester Vertrag einzahlen, um den Zulagenanspruch zu erhalten.
