Riester-Rente

EMPFEHLUNG - Sichern Sie sich Zulagen, Steuervorteile und Renditen!

Einfach unverbindlich über den Testsieger, die DWS Riester Rente Premium informieren.

Grundzulage - In Höhe von 154 Euro pro Jahr seit 2008

Grundzulage
Grundzulage

Grundzulage erhält praktisch jeder Förderberechtigte, wenn er den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt.

Ungekürzt beträgt die Grundzulage 154 Euro p.a., dafür müssen 4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro) abzüglich des Ihnen zustehenden Zulagenanspruchs eingezahlt werden.

Sie können aber auch weniger, zum Beispiel einfach einen fixen Betrag für Ihre Riester Rente aufwenden. In diesem Fall würde die Grundzulage dann prozentual gekürzt.

Lassen Sie sich nicht bezüglich der Ausschöpfung des vollen Zulagenanspruchs verunsichern. Die Riester Rente ist nur ein Baustein für die private Altersvorsorge. Wenn Sie beispielsweise nur 50 Euro mtl. aufwenden möchten, für den vollen Zulagenanspruch aber 65 Euro einzahlen müssten, ist das auch kein Problem.

Die Zulage wird dann einfach prozentual gekürzt. Doch die Förderquote als solche bleibt prozentual in Relation zu Ihrem Eigenbeitrag die Gleiche.

Altersvorsorgezulage (Riester Förderung) seit 2008
Grundzulage Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus
Höhe der Förderung
154 Euro
185 / 300 Euro
200 Euro
notwendige Sparleistung
4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro) abzgl. Zulagenanspruch
 

So werden die Zulagen berechnet

Um den vollen Zulagenanspruch auszuschöpfen, müssen Sie 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (idR das Bruttoeinkommen) abzüglich des Zulagenanspruchs aufwenden.

An einem Beispiel:

Sie haben in 2010 beispielsweise 30.000 Euro Brutto verdient. Für 2011 müssen Sie nun 1200 Euro (4% von 30.000) abzüglich des Zulagenanspruchs aufwenden, um die volle Förderung zu bekommen.

Wenn Sie nun lediglich Anspruch auf Grundzulage haben, sind das besagte 1.200 Euro abzüglich 154 Euro Zulagenanspruch. Das wären dann 1.046 Euro jährlicher Eigenbeitrag für 2011. Oder auf den Monat umgelegt: 87,2 Euro Sparrate

Mehr zum Thema : Zulagen berechnen

 

Dauerzulagenantrag - Grundzulage beantragen

Die Grundzulage beantragen Sie genau wie Kinderzulage oder auch Berufseinsteigerbonus bei der zentralen Stellen für Altersvorsorgevermögen, kurz ZFA.

In der Praxis geben Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht die Zulagen jedes Jahr automatisch für Sie zu beantragen, diese Vollmacht nennt sich Dauerzulagenantrag.

In der Regel verfügt jeder Anbieter über ein vorgefertigtes Formular, dieses erhalten Sie normalerweise auch direkt bei Abschluss Ihrer Riester Rente. Sollte es widererwarten doch einmal nicht der Fall sein, fragen Sie einfach beim Anbieter nach. Alternativ kann auch ein formloser Zulagenantrag gestellt werden, in der Praxis dürfte das heute aber nicht mehr notwendig sein.

Mehr zum Thema : Dauerzulagenantrag

 

Ehegattenzulage und mittelbare Förderberechtigung

Auch wer selbst nicht direkt (unmittelbar) förderberechtigt ist, kann unter Umständen in den Genuss der Riester Förderung kommen. In der Regel funktioniert dieses, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist. Über den Ehepartner wird der nicht Förderberechtigte dann zum mittelbar Förderberechtigten.

Bis 2012 konnten mittelbar Förderberechtigte reine Zulagenverträge laufen lassen. Das heißt, solange der Ehepartner den Mindeseigenbeitrag aufgewendet hatte, erhielt der mittelbar Förderberechtigte auch ohne eigene Einzahlungen die Grundzulage auf einen eigenen Riester Vertrag.

Das ist ab 2012 nicht mehr möglich. Dann muss auch der mittelbar Zulagenberechtigte wenigstens 60 Euro Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen.

Alternativ kann die Zulage für den Ehepartner auch als Ehegattenzulage gewährt werden, wenn nur einer der beiden Ehepartner über einen Riester Vertrag verfügt. Man braucht also nicht zwangsweise zwei Verträge, um als Ehepaar doppelte Grundzulage zu bekommen.

[nach oben]


Copyright © - Riester Fonds · Riester Produkte | Altersvorsorge | Günstige Kredite | Private Altersvorsorge Angestellte