Riester-Rente

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Dauerzulagenantrag - Zulagen richtig beantragen

Dauerzulagenantrag
Dauerzulagenantrag

Wer von deb staatlichen Zulagen bei der Riester Rente profitieren möchte, muss diese auch beantragen. Der einfachste Weg ist der so genannte Dauerzulagenantrag, der 2005 eingeführt wurde. Damit können Sie Ihren Anbieter ermächtigen, jedes Jahr die Zulagen automatisch für Sie zu beantragen.

Den Dauerzulagenantrag erhalten Sie vom Anbieter, wenn Sie eine Riester Rente abschließen. Meist erfolgt die Zustellung zu Beginn des auf den Abschluss folgenden Jahres.

In der Regel gibt es jeweils individuelle Vordrucke Versicherer, Fondsgesellschaften und Banken. Ein Dauerzulagenantrag kann aber theoretisch auch formlos gestellt werden.

Der Antrag auf Altersvorsorgezulage muss der ZFA (Zentralstelle für Altersvorsorgevermögen) vorliegen, damit die Zulagen ausbezahlt werden können. Liegt der Antrag nicht vor oder ist falsch ausgefüllt, werden auch keine Zulagen gezahlt.

Die Übermittlung des Antrags an die ZFA übernimmt normalerweise der Anbieter, sprich Sie müssen lediglich Ihrem Anbieter einen korrekt ausgefüllten Dauerzulagenantrag zukommen lassen.

 

Was muss ein Dauerzulagenantrag enthalten?

Nehmen Sie sich beim Ausfüllen des Dauerzulagenantrags Zeit. Ist der Antrag nicht korrekt ausgefüllt, können unter Umständen keine Zulagen gezahlt werden. Fehlt ein notwendiges Feld oder ein Kreuz, geht der Antrag in der Regel aber direkt wieder zurück zu Ihnen.

Zu den wichtigsten Angaben zählen

  • Angaben zur Person
  • Sozialversicherungsnummer
  • Kindergeldnummer(n)
  • Anbieternummer und Vertragsnummer
 

Was es beim Dauerzulagenantrag zu beachten gilt

Natürlich können es weder Anbieter noch die ZFA erahnen, wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben. Dazu zählt beispielsweise die Geburt eines (weiteren) Kindes oder eine Heirat. Solche Änderungen müssen Sie Ihrem Anbieter mitteilen, idealerweise durch einen neuen Dauerzulagenantrag.

Das gilt allerdings nicht bei Änderungen des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, dieses bekommt die ZFA automatisch übermittelt.

Für Beamte und Soldaten gilt hier die Einschränkung, dass die jeweilige Besoldungsstelle / Gebührnisstelle zur Übermittlung dieser Daten ermächtigt werden muss. Das heißt, Sie müssen einen entsprechenden Vordruck / Antrag Ihres Dienstherren ausfüllen. Wird das vergessen, erhält die ZFA keine Daten zum Einkommen und die Zulagen werden nicht ausgezahlt.

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