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Berufseinsteigerbonus - Riester Bonus für junge Leute
Wer erstmals in jungen Jahren eine Riester Rente abschließt, kann in den Genuss des so genannten Berufseinsteigerbonus gelangen.
Diesen erhalten alle förderberechtigten Riester Sparer bis zum 25. Lebensjahr einmalig, er beträgt 200 Euro.
Um den Berufseinsteigerbonus ungekürzt zu bekommen, müssen Sie im ersten Jahr den erforderlichen Eigenbeitrag für Ihre Riester Rente aufwenden.
| Altersvorsorgezulage (Riester Förderung) seit 2008 | |||
|---|---|---|---|
| Grundzulage | Kinderzulage |
Berufseinsteigerbonus | |
| Höhe der Förderung |
154 Euro |
185 / 300 Euro |
200 Euro |
| notwendige Sparleistung |
4 % vom Vorjahresbrutto (max. 2.100 Euro) abzgl. Zulagenanspruch | ||
So werden die Zulagen berechnet
Um Ihren Zulagenanspruch vollständig auszuschöpfen, müssen Sie 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (idR das Bruttoeinkommen) abzüglich Ihres Zulagenanspruchs als Eigenbeitrag aufwenden.
An einem Beispiel:
Sie haben in 2010 beispielsweise 10.000 Euro als Ausbildungsentgelt verdient. Für 2011 müssen Sie nun 400 Euro (4% von 30.000) abzüglich des Zulagenanspruchs aufwenden, um die volle Förderung zu bekommen.
Wenn Sie nun Anspruch auf Grundzulage plus Berufseinsteigerbonus haben, sind das besagte 400 Euro abzüglich 154 Euro Grundzulage und 200 Euro Berufseinsteigerbinus. Das wären dann 400 - 354 Euro jährlicher Eigenbeitrag für 2011 (46 Euro).
Hier lauert allerdings ein Fallstrick: So müssen unmittelbar förderberechtigte Wenigstens den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro p.a. aufwenden, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten. Das gilt auch dann, wenn der rechnerische Eigenbeitrag negativ ausfällt.
Sie müssten im genannten Beispiel also wenigstens 60 Euro p.a. oder 5 Euro im Monat einzahlen, um sich den vollen Zulagenanspruch zu sichern.
Mehr zum Thema : Zulagen berechnen
Dauerzulagenantrag - Berufseinsteigerbonus beantragen
Den Berufseinsteigerbonus beantragen Sie genau wie die Grundzulage oder auch die Kinderzulage bei der zentralen Stellen für Altersvorsorgevermögen, kurz ZFA.
In der Praxis bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, die Zulagen jährlich automatisch für Sie zu beantragen. Diese Vollmacht nennt sich Dauerzulagenantrag.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie in der Regel bereits bei Abschluss Ihrer Riester Rente von Ihrem Anbieter. Sollte das einmal nicht der Fall sein, fragen Sie doch einfach beim Anbieter nach oder schauen Sie online auf dessen Internetseite, meist findet sich auch dort ein entsprechendes Formular.
Mehr zum Thema : Dauerzulagenantrag
