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Berechnung der staatlichen Zulagen - Förderbeispiele
Die Riester Rente wird durch die Altervorsorgezulage und steuerlich durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Das Konzept sieht jedoch vor, dass der Sparer einen Eigenbeitrag leisten muss, dafür wiederum mit einer Förderung als Anreiz belohnt wird.
Um also die Riester Förderung zu bekommen, müssen Sie selbst zunächst Geld aus eigener Tasche in Ihren Riester Vertrag einzahlen.
Die Höhe Ihres Eigenbeitrags berechnet sich auf Basis Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Typischerweise ist dieses bei angestellten praktisch einfach das Bruttoeinkommen.
Die Berechnung der Zulagen funktioniert wie folgt:
Vorjahresbrutto / 100 x 4 - Zulagenanspruch
Am Beispiel:
30.000 / 100 x 4 - 154 = 1.046 Euro Jahresbeitrag
Weiterhin können die eingezahlten Beiträge durch einen eigenen, auf maximal 2.100 Euro begrenzten Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden.
Ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis, die den Zulagenanspruch übersteigt, erhalten Sie zum einen die Zulagen und darüber hinaus eine Steuererstattung.
Am Beispiel:
30.000 / 100 x 4 - 154 = 1.046 Euro Jahresbeitrag
1.046 Euro Jahresbeitrag bringen 154 Euro Grundzulage und 205 Euro Steuerersparnis in 2011. Die rechnerische Steuerersparnis hätte 358 Euro betragen, allerdings wird die Zulage abgezogen, eine doppelte Förderung findet natürlich nicht statt.
Förderbeispiel Familie mit 2 Kindern
Eine junge Familie mit 2 Kindern gilt als typisches Beispiel für die Riester Förderung. Nehmen wir an, der Mann verdiente in 2010 ein Jahrebrutto von 40.000 Euro. Die Ehefrau arbeitete nur Halbtags und erzielte so ein Brutto von 16.000 Euro. Die Ehepartner werden steuerlich zusammen veranlagt.
Die Kinder wurden 2006 und 2009 geboren. Das heißt einmal Kinderzulage in Höhe von 185 und einmal in Höhe von 300 Euro.
Zulagenanspruch gesamt
- 154 Euro Grundzulage für Frau und Mann
- 185 Euro und 300 Euro Kinderzulage
Die Kinderzulage erhält typischerweise der Empfänger des Kindergelds.
Daher berechnet sich der Eigenbeitrag wie folgt:
40.000 / 100 x 4 - 154 = 1.446 Euro Eigenbeitrag für den Mann
16.000 / 100 x 4 - 639 = 1 Euro rechnerischer Eigenbeitrag für die Frau
Der rechnerische Eigenbeitrag kann durch hohen Zulagenanspruch sehr gering, ja sogar negativ ausfallen. In diesen Fällen greift der so genannte Sockelbeitrag von 60 Euro p.a.. Das heißt, der Mann muss 1.446 Euro und die Frau 60 Euro jährlichen Eigenbeitrag aufwenden, um die volle Förderung von 793 Euro zu bekommen.
Eine Steuerersparnis ergibt sich in diesem Fall nicht.
Für 1.506 Euro eigene Beiträge, erhält die Familie eine staatliche Förderung in Höhe von 793 Euro.
Förderbeispiel Alleinstehende mit gutem Einkommen
Auch wenn die Familie mit 2 Kindern ein typisches Beispiel ist, das Vorurteil Riester lohne sich nur mit mehreren Kindern ist schlichtweg falsch. Das liegt an der steuerlichen Förderungen und wird nachfolgend an einem Beispiel verdeutlicht.
Nehmen wir an, eine junge Akademikerin hat nach einigen Jahren im Job ein stattliches Brutto von 70.000 Euro in 2010. Für Kinder und Ehe war noch keine Zeit oder Gelegenheit. Trotzdem kann Riester sehr interessant sein, wie die Berechnung der Förderung für 2011 zeigt.
70.000 / 100 x 4 - 154 = 2.646 Euro rechnerischer Eigenbeitrag
Der rechnerische Eigenbeitrag kann die Grenze von 2.100 Euro p.a. überschreiten. In diesem Fall greift aber trotzdem die Höchstgrenze von 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch.
Die Frau muss also nur 2.100 Euro - 154 Euro selbst einzahlen! (macht 1.946 Euro rechnerischer Eigenbeitrag)
Für die 1.946 Euro aus eigenen Mitteln erhält sie zum einen 154 Euro Grundzulage, viel interessanter ist aber die steuerliche Förderung in Höhe von 768 Euro, die sie zum anderen erhält.
Damit stehen 1.946 Euro Eigenbeitrag Förderungen in Höhe von 922 Euro gegenüber. Allerdings fließen nur maximal 2.100 Euro p.a. auf den Riester Vertrag.
Man muss sich das also so vorstellen, dass zunächst 1.946 Euro aus eigenen Mitteln aufgewendet werden, dazu gibt es die 154 Euro Grundzulage (ergibt die 2.100 Euro). Im Folgejahr werden dann die 922 Euro Steuererstattung vom Finanzamt auf das Girokonto überwiesen.
Der tatsächliche Eigenbeitrag lag also nicht bei 1.946 Euro, sondern bei 1.178 Euro. Nur bekommt die Frau für real 1.178 Euro Eigenbeitrag immerhin 2.100 Euro Vertragsguthaben. Stellt man das in Relation, entspricht das einer Rendite von sage und schreibe 78 % auf die tatsächlich eingezahlten Beiträge.
